Bei dem Wort Weinrebe, denkt man wohl eher an Rot- oder Weißweine, und doch kann diese Pflanze viel mehr als zu einem schmackhaften Genussmittel verarbeitet zu werden. Nicht ohne Grund ist die Weinrebe die Heilpflanze des Jahres 2023, wie der Verein NHV Theophrastus mitteilte.
Konrad Jungnickel Heilpraktiker und erster Vorsitzender des NHV Theophrastus erklärt, dass die Weinrebe, lateinisch Vitis vinifera, vielfältig für die Gesundheit einsetzbar ist:
"Der Weinstock hält besonders in seinen Früchten und Kernen, ja selbst in seinen Blättern, eine Fülle heilkräftiger Stoffe für uns bereit."
Unsere Altvorderen wussten bereits, dass die getrockneten roten Weinblätter (Laubblätter) bei Venenleiden zum Einsatz kommen. Heute ist die Behandlung von Venenleiden mit der Heilpflanze des Jahres 2023 anerkannt und man weiß, dass die Traubenschalen und -kerne unter anderem antioxidative, also zellschützende Polyphenole besitzen. Zudem helfen, neben den Polyphenolen, wertvolle Flavonoide, Anthocyane und Gerbstoffe, die aus dem Tee oder Extrakt der Blätter gewonnen werden, bei chronischer venöser Insuffizienz (CVI). Schwere Beine, Beinschwellungen und Krampfadern, aber auch Juckreiz und Spannungsgefühle in den Waden sowie Krämpfe können typische Symptome bei CVI sein. Vitamin B6 und Folsäure findet man in den Weintrauben selber. Die verschiedenen Pflanzenextrakte stehen in Form von Kapseln, Tabletten, Tropfen, Präparaten zum Einreiben oder Pulvern zur Verfügung. Die Pflanzenextrakte der Weinrebe verbessern die Durchblutung der Kapillarengefäße und hemmen proinflammatorische, gewebeschädigende Enzyme.
Konrad Jungnickel betonte:
"Der Wein ist ein Gottesgeschenk. Und ich spreche von der gesamten Pflanze, nicht nur vom edlen Tropfen!"
Für die antioxidative Wirkung der Traubenschalen und -kerne werden Präparate in Kapselform für die innere Anwendung angeboten, was auch bei CVI oder Diarrhoe. verabreicht wird. Um allgemeinen Durchblutungsstörungen vorzubeugen, findet der regelmäßige Genuss von Tee auf Basis von Weinrebblättern Verwendung. Auch die äußerliche Anwendung mit entsprechenden Gels oder Salben wird empfohlen – auch bei Hämorrhoiden.
In der traditionellen Volksmedizin wird das rote Weinlaub zur äußerlichen Anwendung auf Grund der adstringierenden und blutstillenden Eigenschaften empfohlen. Sogar für Augenspülungen soll der Saft der frischen Blätter genutzt worden sein.
Schwangere und stillende Mütter sollten lieber nicht zur Weinrebe greifen, da man hier keine ausreichenden Daten bzgl. möglicher Nebenwirkungen für das Neugeborene vorweisen kann. Im Zweifel immer den Rat eines kompetenten Arztes, Heilpraktikers oder Apothekers einholen.
Wie immer und bei allem gilt auch hier: „Die Dosis macht das Gift“. Das gilt auch für den leckeren Wein. Wein gehört zu den histaminreichen Nahrungsmitteln, er fördert daher die Ausschüttung von Histamin und bremst den Histaminabbau, das heißt er ist an der Abwehr körperfremder Stoffe beteiligt.
Man schreibt der Vitis vinifera auch einen antioxidativen Herz- und Gefäßschutz zu, der von der wesentlichen Wirkung des Resveratrols auszugehen scheint. Resveratrol wirkt bereits in niedriger Dosierung pro-oxidativ durch Bildung freier Radikale, was wiederum die Zellen stimuliert und gegen oxidativen Stress trainiert.
Dioscurides:
"Er (der Wein) geht leicht durch den Körper, ist dem Magen zuträglich, appetitanregend, nahrhaft, schlafmachend, stärkend und verschafft eine gute Hautfarbe."
Sogenannte Medizinalweine wurden schon immer als Träger anderer Pflanzen verwendet, wie zum Beispiel Honigwein, Wermutwein, Rosmarinwein und Salbeiwein, u.v.m.. Medizinalweine wurden für Gesunde als unverträglich angesehen, weil diese den Körper zu sehr erwärmten. Der Wein wurde allgemein mit Wasser gemischt. Auch Hildegard von Bingen erwähnte den Wein in unzähligen Rezepten, auf die wir hier unmöglich genauer eingehen können.
Und abschließend noch ein Zitat von Hippokrates, der ebenfalls etwas Weises zum Wein zu sagen hatte:
"Vorausgesetzt, das er bei guter und schlechter Gesundheit sinnvoll und im rechten Maße verwendet wird, übereinstimmend mit der Verfassung der einzelnen Person."
Quellen: