Es gibt zahlreiche EU-Verordnungen über die man nur den Kopf schütteln kann. Der vorgeschriebene Krümmungsradius der Banane ist wohl einer der übelsten Auswüchse der EU-Bürokraten.
Doch, es gibt auch positive und sinnvollere Gegenbeispiele:
Eine neue Verordnung der EU schreibt ab sofort vor, welche Gesundheits-Versprechen die Firmen auf ihren Lebensmittel-Verpackungen angeben dürfen.
Bisher sind insgesamt 222 gesundheitsbezogene Angaben erlaubt. Diese betreffen Vitamine, Mineralstoffe wie Kalzium, Eisen oder Magnesium aber auch Wasser, Fleisch, Fisch und zuckerfreien Kaugummi.
Die Angaben auf der Verpackung müssen so formuliert sein, dass der Verbraucher sie auch versteht. Als Beispiel sei hier genannt: "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei". Die Verordnung schreibt nicht nur den genauen Wortlaut vor, sondern sie enthält auch genaue Bedingungen und etwaige Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung.
Hierzu sollte ein Beispiel von vielen genügen: Steht auf der Kaugummi-Packung der Hinweis "zuckerfrei" darf mit der Angabe "Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei". Zusätzlich muss aber vermerkt werden, "dass sich die positive Wirkung bei mindestens 20-minütigem Kauen nach dem Essen oder Trinken einstellt."
Die Liste der Bedingungen ist nicht endgültig, sondern sie soll laufend aktualisiert werden. So steht die Prüfung von etwa 2.000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen wie Eisenhut, Ginkgo sowie von 200 anderen verschiedenen Stoffen auf der Agenda der EU.
Quelle: focus.de