Verbraucherschutz bei Immobilienkauf soll verbessert werden

Autor: Gute Nachrichten am 30. November 2012 

Immer wieder hört man aus den Medien von skandalösen Vorgängen beim Kauf von Immobilien als Kapitalanlagen. Schrottimmobilien werden zu völlig überhöhten Preisen an dem Mann gebracht. Dabei arbeiten oft genug dubiose Verkäufer mit ebensolchen Banken, die die Finanzierungen anbieten, Hand in Hand.

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Bestandsimmobilie: Der Kauf will wohl überlegt sein.
© Lupo / pixelio.de

Beim Kauf von Immobilien gibt es bekanntlich immer drei Parteien, den Käufer, den Verkäufer und die finanzierende Bank. Wenn der Käufer ahnungslos ist und der Verkäufer und die Bank in betrügerischer Absicht zusammenarbeiten, kann dies für den Kunden ein böses Erwachen geben. Dabei ist der Trick immer der gleiche: man setzt den Kaufinteressenten unter Zeitdruck, "Herr Kunde, Sie müssen sich aber beeilen, sonst ist die Wohnung weg, es gibt schon zahlreiche andere Interessenten dafür. Lassen Sie uns doch morgen einen Termin beim Notar machen…". So oder so ähnlich läuft dies immer ab.
Nun gibt es in Berlin einen Vorstoß, der solche Überrumpelungstaktiken verhindern soll. Die Länderkammer will heute darüber entscheiden, ob der Vorstoß als Gesetzesvorlage an den Bundestag weitergereicht werden soll.

 

Was soll geändert werden?

Man will per Gesetz dafür sorgen, dass der beurkundende Notar sich mit dem Käufer in Verbindung setzt und diesem zwei Wochen vor Notartermin den Kaufvertrag zukommen lässt. Somit hat der Käufer noch genügend Zeit, sich den Kaufvertrag anzusehen und die Immobilie eventuell von einem neutralen Fachmann ansehen zu lassen, um dadurch zu erkennen, ob der Kaufpreis angemessen ist. Der Käufer erkennt auch, dass der Notar und nicht der Verkäufer sein Ansprechpartner beim Kauf ist.

Wenn dieser Vorschlag Gesetz werden sollte, hätte man damit eine gute Handhabe, um unseriösen Bauträgern und deren Verkäufern ins betrügerische Handwerk zu pfuschen. Denn man muss bedenken, dass man sich als Käufer beim Kauf einer Immobilie in der Regel für zwanzig bis dreißig Jahre verschuldet. Umso mehr muss man sich beim Kauf sicher sein, dass man keinen "Schrott", sondern eine Kapitalanlage mit Aussicht auf Rendite gekauft hat.

 

Quelle: n-tv.de

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