Nach der Atomkatastrophe in Japan 2011 erfolgte quasi postwendend der Beschluss der deutschen Regierung, die ökologische Energiewende herbeizuführen.
Klar waren sofort zwei Dinge, erstens, der Umstieg und somit der Ausstieg aus der Atomenergie würde Milliarden kosten und zweitens muss der Endverbraucher "die Zeche" zahlen. Dass der Endverbraucher bezahlen muss ist normales, schlichtes Denken unserer Politiker. So weit, so schlecht.
Jetzt kommt die gute Nachricht: die Rechtsfakultät der Uni in Regensburg hat im Auftrag des Gesamtverbandes Textil und Mode ein Gutachten erstellt, in dem sie zu dem Schluss kommt, dass die Kostenabwälzung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) nach der 2010 in Kraft getretenen Novellierung eine "Sonderabgabe" darstellt, die in allen wesentlichen Punkten mit dem "Kohlepfennig" gleich zu stellen ist.
Der vom Stromverbraucher zu zahlende Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus wurde im Jahr 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten.
Rolf A. Königs, der Vizepräsident des Zentralverbandes Textil und Mode wird hierzu in der Welt Online mit den Worten zitiert, dass mehrere Unternehmen seiner Branche nach Vorlage des Gutachtens prüften, keine EEG-Umlage mehr zu zahlen. Königs sagte, der Anteil der EEG-Umlage habe sich in wenigen Jahren von unter zehn auf 28 Prozent der Stromkosten erhöht und es sei zu befürchten, dass die Stromkosten "ins Uferlose" wachsen würden und damit deutsche Standorte gefährdet seien.
Laut Gutachten der Uni Regensburg hat die modifizierte EEG-Umlage nun den Rang einer "Sonderabgabe", die am Bundeshaushalt vorbei fließt und damit die bundesstaatliche Finanzverfassung in frage stellt. Bei der Förderung erneuerbarer Energien handele es sich um eine "Gemeinwohlaufgabe", die gemäß Finanzverfassung mit Steuermitteln zu finanzieren sei und nicht als "Sonderlast" allein den Stromverbrauchern aufgebürdet werden darf.
Über die EEG-Umlage werden in diesem Jahr zirka 12,4 Mrd. Euro auf die Stromrechnungen der Verbraucher umgelegt. Diese Umlage soll das zentrale Instrument zur Finanzierung der sogenannten Energiewende sein.
Warten wir doch ab, wie die Gerichte entscheiden, ein erster Schritt in Richtung einer verbraucherfreundlichen Regelung ist mit dem Gutachten der Regensburger Universität jedenfalls getan.